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[Unilogo]

 Universität Stuttgart 
 Fakultät Informatik
 Evaluation des Modellstudiengangs Softwaretechnik 1999 
Studium und Lehre - Homepage
 
 

Einführung

Der Modellstudiengang Softwaretechnik wurde zum Wintersemester 1996/1997 eingerichtet; er war zunächst auf fünf Jahre befristet. Vor einer Entscheidung über die Weiterführung sollte eine Evaluation stattfinden. Im Rahmen der Evaluation wurde ein Lehrbericht verfasst, der den sechs auswärtigen Gutachtern ("Peers") ein umfassendes Bild des Studienganges vermitteln sollte. Höhepunkt der Evaluation war eine Begehung durch die Peers. Schließlich wurden Lehrbericht, Beurteilung der Peers und Stellungnahme der Fakultät zu einem Bericht zusammengefasst. Dieser Bericht wurde publiziert; er kann beim Studiendekan Softwaretechnik, Prof. Dr. Hans-Joachim Bungartz, angefordert werden.

Begehung

Die Begehung fand am 14. und 15. Dezember 1999 statt. Die Peers haben danach erste Ergebnisse bekannt gegeben. Außerdem gab es eine Pressemitteilung zu den Resultaten.

Peers


Erste Ergebnisse des externen Evaluationskomitees

Positive Befunde

  • Nachfrage besteht
  • Ziele richtig
  • Projekt-/Teamorientierung (Praxisorientierung ohne Verlust der Wissenschaftlichkeit)
  • Methodische Vorgehensweise gelehrt und gelebt
  • Betonung der Qualität
  • Einbezug von Anwendungsbereichen
  • Positive Grundstimmung bei den Studierenden
  • Engagement der am Modellstudiengang Softwaretechnik beteiligten Leute
  • Trägt zur Stärkung des Industriestandorts Deutschland bei

Negative Befunde

  • Inhalte im Grundstudium besser abstimmen
  • Zeitnot im Hauptstudium
  • Studienplan starr organisiert, zuwenig Flexibilität
  • Studienprojekte zu schwergewichtig
  • Zuwenig Breite/Wahlmöglichkeiten im Hauptstudium
  • Industriepraktika: Anzahl, Dauer und Art der Betreuung zu überdenken
  • Ressourcen infolge der Kürzungen zu knapp
  • Infrastruktur suboptimal
  • Nicht alle Mitglieder der Fakultät scheinen gleich engagiert zu sein

Empfehlungen

  • Modellstudiengang Softwaretechnik in regulären Studiengang überführen
  • Im Grundstudium leichte Anpassungen vornehmen
  • Im Hauptstudium
    • Anzahl Studienprojekte auf zwei reduzieren
    • Mehr Wahl- und Vertiefungsangebot an Vorlesungen
    • Mehr Flexibilität im Studienplan
  • Industriepraktika kompaktifizieren oder Softwaretechnik-bezogene Nebentätigkeit auf eines der Praktika anrechnen
  • Ressourcen entsprechend den Bedürfnissen eines Ingenieur-Studiengangs berechnen und zuweisen

Pressemitteilung zu den Resultaten der Evaluation


Jochen Ludewig, 1999-12-27

Die sechs externen Gutachter haben nach Prüfung des Lehrberichts, den die Fakultät Informatik vorgelegt hat, und nach Gesprächen mit allen beteiligten Gruppen in der Fakultät festgestellt, dass der Modellstudiengang Softwaretechnik in einer für den gesamten deutschsprachigen Raum vorbildlichen Weise die Anforderungen an einen modernen Informatik-Studiengang erfüllt. Dabei haben sie besonders die folgenden Merkmale hervorgehoben:

  • Projekt- und Teamorientierung
  • Betonung der Qualität
  • Methodische Vorgehensweise, nicht nur gelehrt, sondern auch gelebt
  • Einbeziehung von Anwendungsbereichen

Damit trägt der Studiengang nach Auffassung der Gutachter zur Stärkung des Industriestandorts Deutschland bei. Der Andrang der Studienanfänger wächst von Jahr zu Jahr, die bestehenden Kapazitäten reichen dafür nicht mehr aus. Die Gutachter plädieren darum dafür, dass aus dem Modellstudiengang ein regulärer Studiengang wird, der mit dem notwendigen Personal und den erforderlichen Mitteln ausgestattet wird.

Die Gutachter haben einzelne Punkte kritisiert, vor allem den Zeitdruck, unter dem die Studierenden der Softwaretechnik stehen. Sie haben darum empfohlen, einige Regelungen so zu verändern, dass etwas mehr Spielräume und Flexibilität entstehen. Die Fakultät Informatik begrüßt diese Hinweise und wird bereits im abschließenden Bericht über die Evaluation, der im Mai 2000 an das Ministerium für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg geht, seine Konsequenzen aus diesen Empfehlungen ziehen.

Letzte Änderung: 09. Oktober 2000 (rr)