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unilogo Universität Stuttgart
Studiengang Softwaretechnik (Diplom)

Industriepraktikum Softwaretechnik

 
Hinweise zum Industriepraktikum Softwaretechnik

Die Prüfungsordnung für den Studiengang Softwaretechnik verlangt ein Industrie-Praktikum von mindestens zweimal zwei Monaten Dauer oder alternativ von einmal drei Monaten Dauer. Für alle Fragen zum Praktikum ist das Praktikantenamt Softwaretechnik zuständig.

Bitte kommen Sie mit Ihren Fragen in die Sprechstunde und verwenden Sie die Mail-Adresse nur in Ausnahmefällen (z.B. während eines Auslandspraktikums).

Praktikantenamt: Prof. Jochen Ludewig.

Mailadresse:

Die Richtlinie für das Praktikum enthält einige Bedingungen für die Anerkennung; wenn Sie nicht sicher sind, ob die Firma, in der Sie Ihr Praktikum machen wollen, und die Aufgaben, die Sie dort bekommen werden, der Richtlinie entspricht, klären Sie das bitte unbedingt vorher; kommen Sie dazu in die Sprechstunde und bringen Sie den bereits (teil-) ausgefüllten Laufzettel (siehe unten) mit.

Bitte füllen Sie zu Ihrem Praktikantenbericht einen Laufzettel aus und geben Sie diesen zusammen mit Ihrem Bericht bitte fristgerecht bei Frau Kuhle ab. Das gilt auch, wenn sich die Ausstellung eines Zeugnisses oder einer anderen Bescheinigung der Firma verzögert; reichen Sie in diesem Falle bitte das Zeugnis nach.

Einige Firmen (u.a. IBM) verlangen eine Bestätigung der Universität. Eine solche Bestätigung steht hier als druckbare PDF-Datei zur Verfügung.