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Nebenfach Informatik in Studiengängen mit Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)
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Alle Informationen auf dieser Seite sind bis zur Genehmigung der
Prüfungsordnung vorläufig! |
Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang
(Bakkalaureus
Artium, B.A.)
Besonderer Teil
II. Die Prüfungen im Nebenfach Informatik
§ 1 Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist mit dem
Prüfungsausschuss
Informatik
identisch.
§ 2 Die Orientierungsprüfung im Nebenfach Informatik
| (1) |
Die Orientierungsprüfung besteht aus den
Prüfungsleistungen, die zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme
an den Pflichtveranstaltungen des ersten Studienjahres erbracht
werden müssen. Im Einzelnen sind folgende Veranstaltungen und
Prüfungsleistungen vorgeschrieben:
Einführung in die Informatik I für Informatiker und
Softwaretechniker
einschließlich Programmierkurs
(studienbegleitende Prüfung)
| (11 LP) |
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| (2) |
Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1
genannten Prüfungsleistungen insgesamt 11 Leistungspunkte
erworben wurden.
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§ 3 Die Bachelor-Vorprüfung im Nebenfach Informatik
| (1) |
Die Bachelor-Vorprüfung besteht
| a) |
aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten
Leistungen (vgl. Allgemeiner Teil, § 6, Abs. 2, letzter
Satz);
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| b) |
aus den Prüfungsleistungen, die zum Nachweis der erfolgreichen
Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen des zweiten
Studienjahres erbracht werden müssen. Im Einzelnen sind
folgende Veranstaltungen und Prüfungsleistungen
vorgeschrieben:
Einführung in die Informatik II für Informatiker und
Softwaretechniker
(studienbegleitende Prüfung)
| (9 LP) |
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| (2) |
Die Bachelor-Vorprüfung im Nebenfach Informatik ist
bestanden, wenn mit den in Abs. 1a-b genannten
Prüfungsleistungen insgesamt 20 Leistungspunkte erworben wurden. |
| (3) |
Die Fachnote ergibt sich als mit der Anzahl der Leistungspunkte
gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Teilprüfungen (vgl. §
2, Abs. 1 und § 3, Abs. 1b).
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§ 4 Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach Informatik
| (1) |
Voraussetzung für die Zulassung ist das Bestehen der Bachelor-Vorprüfung im Nebenfach
Informatik.
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| (2) |
Die Bachelor-Prüfung besteht aus den Prüfungsleistungen,
die zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den
Pflichtveranstaltungen des dritten Studienjahres erbracht werden
müssen. Im Einzelnen sind folgende Veranstaltungen und
Prüfungsleistungen vorgeschrieben:
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Formale Methoden | (5 LP) |
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Technische Informatik I für Softwaretechniker | (6 LP) |
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Grundlagenvorlesung | (6 LP) |
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Seminar | (3 LP) |
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(alle Prüfungen sind studienbegleitend)
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Für die Grundlagenvorlesung bestehen dabei folgende
Wahlmöglichkeiten:
- Software Engineering
- Informationssysteme und Datenbanken
- Visualisierung und interaktive Systeme
- Programmiersprachen und ihre Übersetzer
- Wissensverarbeitung
- Rechnerkommunikation und Betriebssysteme
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| (3) |
Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach Informatik ist bestanden,
wenn mit den in Abs. 2 genannten Prüfungsleistungen 20
Leistungspunkte erworben wurden.
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| (4) |
Die Fachnote ergibt sich als mit der Anzahl der
Leistungspunkte gewichteter Durchschnitt aus den Noten der
Teilprüfungen nach Abs. 2.
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Für die Verteilung der
Lehrveranstaltungen im Grundstudium (Einführung in die Informatik
I und II, Programmierkurs) auf die ersten zwei Studienjahre wird
dringend empfohlen, alle bereits innerhalb des ersten Jahres zu
machen! |
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