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unilogo Universität Stuttgart
 

Nebenfach Informatik in Studiengängen mit
Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)

 
Alle Informationen auf dieser Seite sind bis zur Genehmigung der Prüfungsordnung vorläufig!
   
- Erläuterungen der Zentralen Studienberatung zu den Studienabschlüssen
- Studiengänge im Bereich Informatik
 

Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang
(Bakkalaureus Artium, B.A.)

Besonderer Teil

II. Die Prüfungen im Nebenfach Informatik

§ 1 Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist mit dem Prüfungsausschuss Informatik identisch.

§ 2 Die Orientierungsprüfung im Nebenfach Informatik

(1) Die Orientierungsprüfung besteht aus den Prüfungsleistungen, die zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen des ersten Studienjahres erbracht werden müssen. Im Einzelnen sind folgende Veranstaltungen und Prüfungsleistungen vorgeschrieben:
Einführung in die Informatik I für Informatiker und Softwaretechniker einschließlich Programmierkurs
(studienbegleitende Prüfung)
(11 LP)
(2) Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1 genannten Prüfungsleistungen insgesamt 11 Leistungspunkte erworben wurden.

§ 3 Die Bachelor-Vorprüfung im Nebenfach Informatik

(1) Die Bachelor-Vorprüfung besteht
a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen (vgl. Allgemeiner Teil, § 6, Abs. 2, letzter Satz);
b) aus den Prüfungsleistungen, die zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen des zweiten Studienjahres erbracht werden müssen. Im Einzelnen sind folgende Veranstaltungen und Prüfungsleistungen vorgeschrieben:

Einführung in die Informatik II für Informatiker und Softwaretechniker
(studienbegleitende Prüfung)
(9 LP)

(2) Die Bachelor-Vorprüfung im Nebenfach Informatik ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1a-b genannten Prüfungsleistungen insgesamt 20 Leistungspunkte erworben wurden.
(3) Die Fachnote ergibt sich als mit der Anzahl der Leistungspunkte gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Teilprüfungen (vgl. § 2, Abs. 1 und § 3, Abs. 1b).

§ 4 Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach Informatik

(1) Voraussetzung für die Zulassung ist das Bestehen der Bachelor-Vorprüfung im Nebenfach Informatik
(2) Die Bachelor-Prüfung besteht aus den Prüfungsleistungen, die zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen des dritten Studienjahres erbracht werden müssen. Im Einzelnen sind folgende Veranstaltungen und Prüfungsleistungen vorgeschrieben:
Formale Methoden(5 LP)
Technische Informatik I für Softwaretechniker(6 LP)
Grundlagenvorlesung(6 LP)
Seminar(3 LP)
(alle Prüfungen sind studienbegleitend)  

Für die Grundlagenvorlesung bestehen dabei folgende Wahlmöglichkeiten:

  • Software Engineering
  • Informationssysteme und Datenbanken
  • Visualisierung und interaktive Systeme
  • Programmiersprachen und ihre Übersetzer
  • Wissensverarbeitung
  • Rechnerkommunikation und Betriebssysteme
(3) Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach Informatik ist bestanden, wenn mit den in Abs. 2 genannten Prüfungsleistungen 20 Leistungspunkte erworben wurden.
(4) Die Fachnote ergibt sich als mit der Anzahl der Leistungspunkte gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Teilprüfungen nach Abs. 2.
Für die Verteilung der Lehrveranstaltungen im Grundstudium (Einführung in die Informatik I und II, Programmierkurs) auf die ersten zwei Studienjahre wird dringend empfohlen, alle bereits innerhalb des ersten Jahres zu machen!