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Nebenfach Informatik im Master-Studiengang
vom Typ B (Master of Arts)

 
Alle Informationen auf dieser Seite sind bis zur Genehmigung der Prüfungsordnung vorläufig!
   
- Erläuterungen der Zentralen Studienberatung zu den Studienabschlüssen
- Studiengänge im Bereich Informatik
 

Prüfungsordnung für den Master-Studiengang vom Typ B
(Master of Arts)

Besonderer Teil

II. Die Prüfungen im Nebenfach Informatik

§ 1 Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist mit dem Prüfungsausschuss Informatik identisch.

§ 2 Die Master-Prüfung im Nebenfach Informatik

(1) Die Master-Prüfung im Nebenfach Informatik besteht aus den Prüfungsleistungen, die zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen der ersten drei Studiensemester erbracht werden müssen. Im einzelnen sind die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen vorgeschrieben:

Wahl einer Vertiefung aus dem Studienangebot der Informatik, bestehend aus:

  • der zugehörigen Grundlagenvorlesung* (6 LP)
  • einer frei wählbaren vertiefenden Vorlesung* (3 LP)
  • einem Hauptseminar (3 LP)

Ferner:

  • zwei weitere Grundlagenvorlesungen* (12 LP)
  • ein Fachpraktikum (6 LP)
  • beliebige weitere Lehrveranstaltungen aus dem Studienangebot der Informatik* (6 LP)

* Eine bereits im ersten berufsqualifizierenden Abschluss belegte, gleich lautende Lehrveranstaltung oder eine in einem anderen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule belegte Lehrveranstaltung mit überwiegend gleichem Prüfungsinhalt kann nicht gewählt werden.

(jeweils studienbegleitende Prüfungen; *** keine Zweitwiederholungen ***)

(2) Die Master-Prüfung im Nebenfach Informatik ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1 genannten Prüfungsleistungen 36 Leistungspunkte erworben wurden.
(3) Die Fachnote des Nebenfaches Informatik ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den Noten der Teilprüfungen nach Abs. 1. Die Prüfungsleistungen werden dabei gemäß der Anzahl der Leistungspunkte gewichtet.