Die Master-Prüfung im Nebenfach
Informatik besteht aus den Prüfungsleistungen, die zum
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Pflicht- und
Wahlpflichtveranstaltungen der ersten drei Studiensemester
erbracht werden müssen. Im einzelnen sind die folgenden
Studien- und Prüfungsleistungen vorgeschrieben:
Wahl
einer Vertiefung aus dem Studienangebot der Informatik,
bestehend aus:
der zugehörigen
Grundlagenvorlesung*
(6 LP)
einer frei wählbaren vertiefenden
Vorlesung*
(3 LP)
einem Hauptseminar
(3 LP)
Ferner:
zwei weitere Grundlagenvorlesungen*
(12 LP)
ein Fachpraktikum
(6 LP)
beliebige weitere
Lehrveranstaltungen aus dem Studienangebot der
Informatik*
(6 LP)
* Eine bereits im ersten berufsqualifizierenden
Abschluss belegte, gleich lautende Lehrveranstaltung oder
eine in einem anderen Studiengang an einer deutschen oder
ausländischen Hochschule belegte Lehrveranstaltung mit
überwiegend gleichem Prüfungsinhalt kann nicht gewählt
werden.
(jeweils studienbegleitende Prüfungen; *** keine
Zweitwiederholungen ***)
(2)
Die Master-Prüfung im Nebenfach
Informatik ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1
genannten Prüfungsleistungen 36 Leistungspunkte erworben
wurden.
(3)
Die Fachnote des Nebenfaches Informatik
ergibt sich als gewichteter Durchschnitt aus den Noten der
Teilprüfungen nach Abs. 1. Die Prüfungsleistungen werden
dabei gemäß der Anzahl der Leistungspunkte gewichtet.