Bild mit Unilogo
home uni uni suche suche sitemap sitemap kontakt kontakt
unilogo Universität Stuttgart
 

Prüfungsausschuss Informatik und Softwaretechnik

 

Neue Anmeldemodalitäten


Ab dem Anmeldezeitraum Anfang Juni 2004 gibt es für die Anmeldung zu Hauptdiplomprüfungen Informatik und Softwaretechnik folgende Änderungen:
  • Anmeldungen zu Vertiefungslinienprüfungenen im Prüfungsamt
  • Anmeldungen von Studienprojekten im Prüfungsamt
  • Anmeldungen zur Informatik I/Hauptfachprüfung im Prüfungsamt mit Angabe der Lehrveranstaltungskombination

Ziele dieser Änderung sind:
  • Die Verwirrung einiger darüber, welche Prüfungen am Prüfungsamt angemeldet werden müssen, besteht nicht mehr, da nun alle Prüfungen dort angemeldet werden.
  • Die doppelte Anmeldung für Informatik I/Hauptfachprüfung in Prüfungsamt und Sekretariat der Prüfungsausschusses entfällt.
  • Die Überprüfung der Gültigkeit der gewählten Kombinationen in der Vertiefungslinie und in der Informatik I/Hauptfachprüfung wird im Prüfungsamt durchgeführt.
  • Dem Prüfungsamt sind die Prüfer von Vertiefungslinien und Studienprojekten mit der Anmeldung und nicht erst mit der Benotung bekannt.

Um die eingeschränkte Flexibilität bei der frühzeitigen Festlegung der Lehrveranstaltungskombination zu kompensieren, legt der Prüfungsausschuss folgende ergänzenden Regelungen fest, die insbesondere Rücktritt und Änderung der Lehrveranstaltungskombination betreffen.

Vertiefungslinien:

Die Prüfung in der/den Vertiefungslinie/n im Hauptdiplom Informatik und Softwaretechnik wird während des üblichen Anmeldezeitraums am Prüfungsamt angemeldet. Dabei wird angegeben:
  • Name und Nummer der Vertiefungslinie
  • Name und Nummer des Prüfers
  • Namen und Nummern der zu prüfenden Lehrveranstaltungen
Nachdem die Prüfungslisten vom Prüfungsamt an den Prüfer geschickt wurden, können Termine für die mündliche Prüfung vereinbart werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Prüfungen in der Regel bis zum Ende des Prüfungszeitraums (Ende Oktober bzw. Ende Mai) durchgeführt worden sein sollten. Die Studierenden, die sich beim Prüfungsamt für eine Vertiefungslinienprüfung angemeldet haben, sind verpflichtet, sich um einen Prüfgunstermin in diesem Zeitraum zu kümmern.

Ein Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung erfolgt beim Prüfer, da nur dieser den vereinbarten Prüfungstermin kennt. Der Prüfer entscheidet, ob der Rücktritt rechtzeitig bis zu 14 Tage vor dem Termin erfolgt ist. Wird kein neuer Prüfungstermin innerhalb des aktuellen Prüfungszeitraums vereinbart, so bestätigt der Prüfer den fristgerechten Rücktritt auf den Prüfungslisten und schickt diese spätestens zum Ende des Prüfungszeitraums an das Prüfungsamt zurück. Kurzfristige Rücktritte (z.B. aus Krankheitsgründen) müssen dem Prüfer unverzüglich schriftlich und unter Angabe von Gründen (z.B. Attest) bekannt gemacht werden. Wird kein neuer Prüfungstermin innerhalb des aktuellen Prüfungszeitraums vereinbart, so bestätigt der Prüfer (in Vertretung des Prüfungsausschusses) den genehmigten Rücktritt auf den Prüfungslisten und schickt diese spätestens zum Ende des Prüfungszeitraums an das Prüfungsamt zurück.

Wenn angemeldete Studierende keinen Prüfungstermin vereinbaren und auch nicht von der Prüfung zurücktreten, vermerkt dies der Prüfer auf den Prüfungslisten als "nicht angetreten".

Prüfungen, die am Ende des Prüfungszeitraums vom Prüfer als "nicht bestanden", "nicht angetreten" oder als "fristgerecht bzw. genehmigt zurückgetreten" dem Prüfungsamt gemeldet werden, müssen zum nächst möglichen Zeitpunkt neu angemeldet werden.

Eine Änderung der Kombination der zu prüfenden Lehrveranstaltungen kann durch den Prüfer genehmigt werden. Dabei  bestätigen die Studierenden durch Unterschrift, dass die Prüfung nur vorbehaltlich der Gültigkeit der gewählten Kombination gilt. Der Prüfer meldet die letztendlich geprüfte Kombination dem Prüfungsamt durch Korrektur der Prüfungsliste.

Mündliche Prüfungen Wahlpflichtfach/Ergänzungsfach:

Die gleichen Regelungen gelten für mündliche Prüfungen im Rahmen der Prüfung Informatik II (Theoretische Informatik und studienbegleitende Leistungen aus Wahlpflichtveranstaltungen) im Hauptdiplom Informatik und im Rahmen der Ergänzungsfächer im Hauptdiplom Softwaretechnik.

Allerdings müssen nicht bestandene Prüfungen im Rahmen der Prüfung Informatik II (studienbegleitende Leistungen aus Wahlpflichtveranstaltungen) nicht wiederholt werden, da nur die Durchschnittsnote mindestens ausreichend sein muss.

Klausur Informatik I (Teil 1 und 2) im Hauptdiplom Informatik und Hauptfächer im Hauptdiplom Softwaretechnik:

Die Prüfung wird während des üblichen Anmeldezeitraums am Prüfungsamt angemeldet. Dabei wird angegeben:
  • Namen (Nummern) der zu prüfenden Grundlagen-Lehrveranstaltungen
Eine Teilnahme an der Prüfung ohne vorherige Anmeldung beim Prüfungsamt ist nicht möglich!
Eine Zusatzanmeldung im Sekretariat des Prüfungsausschusses ist nicht mehr notwendig.

Alle Rücktritte erfolgen über das Prüfungsamt.

Änderungen an der gewählten Kombination können bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin schriftlich im Sekretariat des Prüfungsausschusses vorgenommen werden. Dabei bestätigen die Studierenden durch Unterschrift, dass die Prüfung nur vorbehaltlich der Gültigkeit der gewählten Kombination gilt.

Studienprojekte:

Im Anmeldezeitraum Mai/Juni werden die Studienprojekte, die in diesem SS begonnen haben, im Anmeldezeitraum November/Dezember die Studienprojekte, die in diesem WS begonnen haben, unter Angabe des Prüfers angemeldet.