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Prüfungsausschuss Informatik und Softwaretechnik
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Neue Anmeldemodalitäten
Ab dem Anmeldezeitraum Anfang Juni 2004 gibt es für die Anmeldung
zu Hauptdiplomprüfungen Informatik und Softwaretechnik folgende Änderungen:
- Anmeldungen zu Vertiefungslinienprüfungenen im Prüfungsamt
- Anmeldungen von Studienprojekten im Prüfungsamt
- Anmeldungen zur Informatik I/Hauptfachprüfung im
Prüfungsamt mit Angabe der Lehrveranstaltungskombination
Ziele dieser Änderung sind:
- Die Verwirrung einiger darüber, welche Prüfungen
am Prüfungsamt angemeldet werden müssen, besteht nicht mehr, da
nun alle Prüfungen dort angemeldet werden.
- Die doppelte Anmeldung für Informatik I/Hauptfachprüfung
in Prüfungsamt und Sekretariat der Prüfungsausschusses entfällt.
- Die Überprüfung der Gültigkeit der gewählten
Kombinationen in der Vertiefungslinie und in der Informatik I/Hauptfachprüfung
wird im Prüfungsamt durchgeführt.
- Dem Prüfungsamt sind die Prüfer von Vertiefungslinien
und Studienprojekten mit der Anmeldung und nicht erst mit der Benotung bekannt.
Um die eingeschränkte Flexibilität bei der frühzeitigen
Festlegung der Lehrveranstaltungskombination zu kompensieren, legt der Prüfungsausschuss
folgende ergänzenden Regelungen fest, die insbesondere Rücktritt
und Änderung der Lehrveranstaltungskombination betreffen.
Vertiefungslinien:
Die Prüfung in der/den Vertiefungslinie/n im Hauptdiplom Informatik
und Softwaretechnik wird während des üblichen Anmeldezeitraums
am Prüfungsamt angemeldet. Dabei wird angegeben:
- Name und Nummer der Vertiefungslinie
- Name und Nummer des Prüfers
- Namen und Nummern der zu prüfenden Lehrveranstaltungen
Nachdem die Prüfungslisten vom Prüfungsamt an den Prüfer
geschickt wurden, können Termine für die mündliche Prüfung
vereinbart werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Prüfungen in
der Regel bis zum Ende des Prüfungszeitraums (Ende Oktober bzw. Ende
Mai) durchgeführt worden sein sollten. Die Studierenden, die sich
beim Prüfungsamt für eine Vertiefungslinienprüfung angemeldet
haben, sind verpflichtet, sich um einen Prüfgunstermin in diesem Zeitraum
zu kümmern.
Ein Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung erfolgt beim Prüfer,
da nur dieser den vereinbarten Prüfungstermin kennt. Der Prüfer
entscheidet, ob der Rücktritt rechtzeitig bis zu 14 Tage vor dem Termin
erfolgt ist. Wird kein neuer Prüfungstermin innerhalb des aktuellen
Prüfungszeitraums vereinbart, so bestätigt der Prüfer den fristgerechten
Rücktritt auf den Prüfungslisten und schickt diese spätestens
zum Ende des Prüfungszeitraums an das Prüfungsamt zurück.
Kurzfristige Rücktritte (z.B. aus Krankheitsgründen) müssen
dem Prüfer unverzüglich schriftlich und unter Angabe von Gründen
(z.B. Attest) bekannt gemacht werden. Wird kein neuer Prüfungstermin
innerhalb des aktuellen Prüfungszeitraums vereinbart, so bestätigt
der Prüfer (in Vertretung des Prüfungsausschusses) den genehmigten
Rücktritt auf den Prüfungslisten und schickt diese spätestens
zum Ende des Prüfungszeitraums an das Prüfungsamt zurück.
Wenn angemeldete Studierende keinen Prüfungstermin vereinbaren und
auch nicht von der Prüfung zurücktreten, vermerkt dies der Prüfer
auf den Prüfungslisten als "nicht angetreten".
Prüfungen, die am Ende des Prüfungszeitraums vom Prüfer
als "nicht bestanden", "nicht angetreten" oder als "fristgerecht bzw. genehmigt
zurückgetreten" dem Prüfungsamt gemeldet werden, müssen zum
nächst möglichen Zeitpunkt neu angemeldet werden.
Eine Änderung der Kombination der zu prüfenden Lehrveranstaltungen
kann durch den Prüfer genehmigt werden. Dabei bestätigen
die Studierenden durch Unterschrift, dass die Prüfung nur vorbehaltlich
der Gültigkeit der gewählten Kombination gilt. Der Prüfer
meldet die letztendlich geprüfte Kombination dem Prüfungsamt durch
Korrektur der Prüfungsliste.
Mündliche Prüfungen Wahlpflichtfach/Ergänzungsfach:
Die gleichen Regelungen gelten für mündliche Prüfungen
im Rahmen der Prüfung Informatik II (Theoretische Informatik und studienbegleitende
Leistungen aus Wahlpflichtveranstaltungen) im Hauptdiplom Informatik und
im Rahmen der Ergänzungsfächer im Hauptdiplom Softwaretechnik.
Allerdings müssen nicht bestandene Prüfungen im Rahmen der Prüfung
Informatik II (studienbegleitende Leistungen aus Wahlpflichtveranstaltungen)
nicht wiederholt werden, da nur die Durchschnittsnote mindestens ausreichend
sein muss.
Klausur Informatik I (Teil 1 und 2) im Hauptdiplom Informatik und Hauptfächer
im Hauptdiplom Softwaretechnik:
Die Prüfung wird während des üblichen Anmeldezeitraums
am Prüfungsamt angemeldet. Dabei wird angegeben:
- Namen (Nummern) der zu prüfenden Grundlagen-Lehrveranstaltungen
Eine Teilnahme an der Prüfung ohne vorherige Anmeldung beim Prüfungsamt
ist nicht möglich!
Eine Zusatzanmeldung im Sekretariat des Prüfungsausschusses ist nicht
mehr notwendig.
Alle Rücktritte erfolgen über das Prüfungsamt.
Änderungen an der gewählten Kombination können bis 14 Tage
vor dem Prüfungstermin schriftlich im Sekretariat des Prüfungsausschusses
vorgenommen werden. Dabei bestätigen die Studierenden durch Unterschrift,
dass die Prüfung nur vorbehaltlich der Gültigkeit der gewählten
Kombination gilt.
Studienprojekte:
Im Anmeldezeitraum Mai/Juni werden die Studienprojekte, die in diesem
SS begonnen haben, im Anmeldezeitraum November/Dezember die Studienprojekte,
die in diesem WS begonnen haben, unter Angabe des Prüfers angemeldet.
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