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unilogo Universität Stuttgart 
Institut für Formale Methoden der Informatik

Abteilung Formale Konzepte

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Leitfaden zur Durchführung der Klausur "Einführung in die Informatik I, II, III"

Diese Seite bietet eine Übersicht der zugehörigen Prüfungsordnungen, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Maßgebend für Sie ist stets die für Sie aktuell gültige Prüfungsordnung. Für Hinweise auf Änderungen bin ich stets dankbar.


Informatik - Inf. (alte PO) - Softwaretechnik - Wirtschaftsinformatik
AutIP - BWL (to) - BWL (to) (alte PO) - Linguistik - Geographie - Mathematik
Lehramt Inf. HF - Lehramt Inf. BF - Magister - NF Inf. Bachelor of Arts - Technikpädagogik

Diplomstudiengang Informatik:
Informatik->Studium und Lehre->Diplom-Studiengang Informatik->Studium (Studienplan mit Prüfungsordnung)
Nach §18 (2) werden die Vorlesungen "Einführung in die Informatik I+II" in einer 2-stündigen Klausur und die Vorlesung "Einführung in die Informatik III" in einer 1-stündigen Klausur geprüft.
Zu der letzteren muss als Zulassungsvoraussetzungen für die Diplom-Vorprüfung nach §17 (1) 1. ein Übungsschein aus den Vorlesungen "Einführung in die Informatik I, II, III" vorliegen.
Darüberhinaus ist bis zum Vordiplom nach §17 (1) 3. ein Schein aus dem Programmierkurs erforderlich.

Diplomstudiengang Informatik (alte PO):
Prüfungsordnung Info I+II+III 3-stündig, 1 Schein aus Info I, II, III

Diplomstudiengang Softwaretechnik:
Home->Studium und Lehre->Studiengang Softwaretechnik (Diplom)->Studium (Studienplan mit Prüfungsordnung)
Nach §19 (4) werden die Vorlesungen "Einführung in die Informatik I+II" in einer 2-stündigen Klausur geprüft.
Zu der Klausur muss nach §18 (1) 1. als Zulassungsvoraussetzungen für die Diplom-Vorprüfung Teil A ein Übungsschein aus den Vorlesungen "Einführung in die Informatik I+II" vorliegen.
Der Schein zum Programmierkurs muss nach §18 (1) 2. erst zur Diplom-Vorprüfung Teil B erbracht sein.

Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik:
Informationen und Links (Prüfungsordnung, Studienplan)
Klausuren zu Info I 2-stündig, Info II 1-stündig (je 7LP), zur Klausur sind die Scheine nicht vorausgesetzt, es wird aber dringend empfohlen an den Übungen regelmäßig teilzunehmen, da die behandelten Inhalte zum Prüfungsstoff gehören.
Der Programmierkurs I+II wird als Studienleistung mit je 3 LP pro Semester angerechnet.

Diplomstudiengang Automatisierungstechnik in der Produktion:
Autip(Home)->Download->Studium->Prüfungsordnung
Nach §20 (2) Prüfung der Vorlesungen "Einführung in die Informatik I (Autip)" und "Einführung in die Informatik II" (2-stündige Klausur)
Voraussetzung zur Teilnahme nach §19 (1) "erfolgreiche Teilnahme" an den Übungen (einer der beiden Scheine muss zur Teilnahme an der Prüfung vorgelegt werden)
Nach §20 (2) Prüfung der Vorlesung "Einführung in die Informatik III" (1-stündige Klausur - ein Schein ist nicht notwendig)

Diplomstudiengang technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre:
Studiendekan Wirtschaftswissenschaften (Prüfungsordnung, Studienplan),
Prüfungsausschuss (aktualisierte Prüfungsordnung mit Änderungen vom 1.10.2003)
Bei einer geplanten Vertiefung des Faches Informatik ist gemäß Studienplan §2.d)(2) anzuraten, alternativ zu den beiden "Grundlagen der Informatik" Vorlesungen, die "Einführung in die Informatik I" zu wählen. Die Prüfung dieser Vorlesung findet gemäß Prüfungsordnung §15(1) 2-stündig statt.
Wird die Klausur zweimal nicht bestanden, so folgt nach §16(4) eine 15-minütige mündliche Nachprüfung, die nur noch mit 4.0 oder 5.0 bewertet werden kann.
In der Vertiefung werden nach Studienplan Anhang A4.5 a) die Vorlesungen "Einführung in die Informatik II" und "Programmierkurs I" (alternativ ein Kompaktkurs) gemäß Prüfungsordnung "Anlage zu §20(3) und §24(2)" Abschnitt 5 in einer 3-stündigen Klausur geprüft (2-stündig Informatik II + 1-stündig Programmierkurs I). Bei nur wenigen Teilnehmern findet die Prüfung mündlich (45 Minuten) statt.

Diplomstudiengang technisch orientierte Betriebswirtschaftslehre (alte PO): Informatik I und II werden je 2-stündig geprüft, Informatik III 1-stündig

Diplomstudiengang Linguistik:
IMS(Home)->Lehre->Prüfungsordnungen->Stand 1.10.2000
Nach §14 (1) Prüfung "Informatik I und II" (4-stündige Klausur)
Vorsetzung zur Teilnahme nach §11 (1.3.a) ein Schein zu "Informatik I" oder "Informatik II" (muss bei der Prüfung vorliegen)
Als Prüfungsleistung zu §22 (2.4) kann "Einführung in die Informatik III" mittels Scheinklausur (identisch der 1-stündigen Klausur im Diplomstudiengang Informatik) geprüft werden (kein Schein aus der Vorlesung notwendig) - in der Regel ist dies nur am der Vorlesung direkt folgenden Termin möglich

Diplomstudiengang Geographie:
Prüfungsordnung
Informatik als Nebenfach für die Diplomprüfung nach §18 (2)
Gemäß Anhang 1 eine 4-stündige Klausur
Prüfungsvorleistungen: 2 Scheine zu "Einführung in die Informatik I", "II" oder "III" (müssen bei der Klausur vorliegen)

Diplomstudiengang Mathematik:
FB Mathematik->Studiengänge->Prüfungsordnung(PostScript,PDF)
Studierende mit Nebenfach Informatik schreiben nach §19 (2) eine 4-stündige Klausur zur Informatik I und II. Als Studienleistung muss 1 Schein aus Informatik I, II oder III gemäß §12 (4) 3. dem Prüfungsamt bis Abschluss des Vordiploms (nicht notwendig vor der Klausur) vorgelegt werden
Studierende mit Nebenfach Technische Mechanik oder Physik können den Schein zur Informatik I als Studienleistung gemäß §12 (4) 5./6. beim Prüfungsamt vorlegen; an der Klausur nehmen diese Studierenden nicht teil.

Informatik als Hauptfach in Lehramtsstudiengängen:
Lehramt an Gymnasien Info I+II+III, näheres bei Prof. Hertrampf.

Informatik als Beifach in Lehramtsstudiengängen: Studienplan Info I+II+III, keine Klausur (nur 1 mündliche Gesamtprüfung), näheres bei Prof. Hertrampf.

Informatik in Magisterstudiengängen:
Informatik->Studium und Lehre->Magister-Studium Informatik / Studienplan
Die Zwischenprüfung im einwertigen Beifach Informatik wird derzeit als 3-stündige Klausur über "Einführung in die Informatik I, II, III" geschrieben, eine Splittung in eine 2-stündige Prüfung zur "Einführung in die Informatik I+II" und eine 1-stündige Prüfung zur "Einführung in die Informatik III" ist derzeit möglich.
Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind zwei Scheine aus "Einführung in die Informatik I, II, III" (müssen bei der Prüfung zu Teil III vorliegen). Anmeldung und weiteres bei Prof. Hertrampf.

Nebenfach Informatik in Studiengängen mit Abschluss Bachelor of Arts:
Informatik->Studium und Lehre->Vorläufige Prüfungsordnung
Studienbegleitende Prüfungen 2-stündig Info I (Zulassungsvoraussetzung ist der Schein zum Programmierkurs I (inf), die Note ist die Klausurnote der Prüfung zu Info I) und 1-stündig Info II.

Technikpädagogik (Hauptfach Informatik):
Institut für Erziehungswissenschaft und Psychologie, Abteilung BWT->Studienpläne->Prüfungsordnung/Studienplan
Prüfungen 2-stündig Info I+II (Zulassungsvoraussetzung ist ein Schein zu Info I/II).