Institutsverbund Informatik | Internationale Mitarbeiter
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unilogo Universität Stuttgart 
Fakultät Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik

Institutsverbund Informatik (IvI)

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      Internationale Mitarbeiter (Angestellte) an der Uni Stuttgart

  • Abteilung Internationale Angelegenheiten (DAAD)
    zuständig für
    - internationale Studenten an der Universität Stuttgart und Stuttgarter Studenten bei ihrem Auslandsstudium
    - internationale Gastdozenten (ohne regulären Arbeitsvertrag) in Stuttgart und Stuttgarter Wissenschaftler im Ausland
     

  • Internationale Wissenschaftler als Mitarbeiter an der Universität Stuttgart (alle Nationen)
    Jeder Wissenschaftliche Mitarbeiter, auch wenn er nur für kurze Zeit an der Universität beschäftigt ist, benötigt folgende Unterlagen - unabhängig von seiner Nationalität als Voraussetzung für einen Arbeitsvertrag:
    - Anschrift der Wohnung in der BRD, in der er beim Rathaus / Einwohnermeldeamt (Abt. Ausländeramt) gemeldet ist
    - Meldebestätigung und ggf. Aufenthaltstitel des Rathaus / Einwohnermeldeamtes (Abt. Ausländeramt),
      (An vielen Orten auch online: Anmeldung möglich oder zumindest Formulare erhältlich!)
    - Lohnsteuerkarte (erhält man beim Rathaus / Einwohnermeldeamt /Abt. Ausländeramt)
    - Bankverbindung in der Bundesrepublik Deutschland
    - Mitgliedschaft in einer (i.d.R. gesetzlichen) Krankenkasse in der BRD
      (Diese ist auch dann notwendig, wenn der Wissenschaftler grundsätzlich an der Universität eines anderen Landes
       beschäftigt und nur für seinen Aufenthalt in Deutschland beurlaubt worden ist.)
    - Sozialversicherungsausweis (erhält man beim ersten Beschäftigungsverhältnis in der BRD)
     

  • Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für EU-Bürger
    Tatsächlich wird derzeit noch zwischen EU-Bürgern aus den "alten" EU-Staaten und den Beitrittsstaaten (= „neuen“ EU-Staaten)  unterschieden.

    Seit 01.01.2005 ist nicht mehr die Agentur für Arbeit, sondern die Ausländerbehörde des deutschen Wohnortes zuständig für die "Arbeitserlaubnis". Ausgenommen hiervon sind lediglich die EU-Bürger aus den Beitrittsstaaten. Staatsangehörige der "alten" EU-Staaten benötigen keine Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung. Die Ausländerbehörde stellt jedem EU-Bürger auf Wunsch eine Freizügigkeitsbescheinigung aus. 

    Staatsangehörige der Beitrittsstaaten benötigen auch weiterhin für die Aufnahme einer Beschäftigung eine "Arbeitserlaubnis-EU". Diese stellt die zuständige Agentur für Arbeit ohne Beteiligung der Ausländerbehörde aus. Diese Regelung gilt grundsätzlich für jede Art von Beschäftigung. Soweit es sich um eine arbeitserlaubnisfreie Beschäftigung handelt, stellt die Agentur für Arbeit bei Vorlage des Arbeitsvertrags ggf. eine Bescheinigung aus. Soweit ein EU-Bürger aus einem Beitrittsstaat als Zweck des Aufenthalts "Beschäftigung" angibt, erhält er die Freizügigkeitsbescheinigung erst nach Vorlage der "Arbeitserlaubnis-EU".


    Die Anschrift der Ausländerbehörde der Stadt Stuttgart lautet:
    Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung ("Ordnungsamt")

    Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart

    Auskunft:                                     Telefon: (0711) 216-3889 /-3589          Fax: (0711) 216-7974

    Empfohlene Anrufzeiten:            Mo. - Mi. 14:00 -15:30 h                        und Do. 09:00 -12:00 h

    Geschäftszeiten (grundsätzlich nur mit Terminvereinbarung):

     
    Mo. - Mi. 08:30 - 13:00 Uhr
    Do. 13:00 - 18:00 Uhr
    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    auslaenderrecht@stuttgart.de oder staatsangehoerigkeitsrecht@stuttgart.de oder ggf. poststelle.32@stuttgart.de

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (pdf) der Stadt Stuttgart

     

  • Rückerstattung der gesetzlichen und Befreiung von der betrieblichen Rentenpflichtversicherung
    Übertrag der erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenpflichtversicherung sind auf Antrag (meist) problemlos übertragbar durch einen internationalen Versicherungsausgleich. Diese Versicherung wird immer automatisch einbehalten vom Gehalt. Bitte informieren Sie sich nach Abschluss Ihrer Tätigkeit in Deutschland bei Ihrem Versicherungsträger im Herkunftsland oder dem Land Ihrer späteren Berufstätigkeit.

    Von der betrieblichen Altersversorgung (VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) können Sie sich vorab befreien lassen, wenn Sie erstmals im öffentlichen Dienst Deutschlands arbeiten und nicht länger als fünf Jahre beschäftigt werden. Falls dies nicht geschehen ist, können Ihnen die finanziellen Ansprüche aus dieser Betriebsrente des Bundes und der Länder nach Rückkehr in das Herkunftsland rückbezahlt werden.

     

  • Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger
    Staatsangehörige, die keine EU-Bürger sind, erhalten von der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel, der immer eine Aussage enthält, ob und welche Erwerbstätigkeit erlaubt ist.

    Musterbriefe zur Visa-Erteilung können Sie dem Rundschreiben Nr. 53/2005 der Abteilung für  Internationale Angelegenheiten (Zentrale Verwaltung der Universität Stuttgart) entnehmen.
     

  • Auf der Homepage der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de => Service von A-Z => Vermittlung => Ausländerbeschäftigung => Link und Detailseite => Merkblatt 7 finden Sie weitergehende Informationen.
     

  • Unterkunft:
    Gastdozentenhaus der Universität Stuttgart
    Campus Vaihingen: Pfaffenwaldring 54, 70569 Stuttgart, Kontakt:  0711 / 6856 7098
    - Reservierungsanfrage über das Instituts-Sekretariat (durch Privatpersonen nicht möglich)
    - Reservierungsanfrage unter: www.uni-stuttgart.de/ia/reserv.doc

    - Mailadresse: gastdozentenhaus@po.uni-stuttgart.de
    - Mobil-Telefon / Frau Rotmann 0171 / 228 76 16

    - maximal für 3 Monate möglich

    - 1,5-Zi-App: (f. 1 - 2 Pers.) 349,- €/ Monat (Stand: August 2006)

    - 1-Zi-App: (f. 1 Pers.)         239,- €/ Monat

    - jeweils zuzügl. Endreinigung (30,- €/ Zimmer)

    - jeweils inkl. Nebenkosten und Internetnutzung, Telefon vorhanden (separate Abrechnung)

     

    Alternative 1:

    Studentenhotel des Studentenwerkes/Stuttgart (seit August 2006)

    Für Gastdozenten: Bed & Breakfast Arrangement
    Insgesamt stehen 154 Zimmer zur Verfügung, von denen 84 Zimmer für eine Vermietung bis zu sechs Monaten vorgesehen sind. Für die Kurzzeitvermietung stehen 70 modern eingerichtete Zimmer verschiedener Kategorien zur Verfügung, buchbar von einer Nacht bis zu 30 Nächten. Alle Zimmer sind mit Telefon, TV-Anschluss und Internetzugang ausgestattet. Ein umfangreiches  Frühstück ist in den Übernachtungspreisen enthalten.
    Preise: Kurzzeitvermietung ab 25,50 € bis 56,00 € je nach Kategorie und je nach Tarif Student oder Dozent.
    Kontakt:
    Internationales Studentenhotel, Neckarstraße 172, 70190 Stuttgart
    Tel:  +49(0)711-414 300, Fax:  +49(0)711-414 30299, E-Mail: studi-hotel@sws-internet.de

    http://www.sws-internet.de/sws/hotel/hotel_start.php

     

    Alternative 2:
    Horst-Seidel-Haus / bei Innenstadt-Uni

    - 2-Zi-Whg. 507,- €/ Monat, zuzügl. Strom/ NK

    - nur Telefon-Buchse, kein Apparat (dieser muss über Telekom gebucht werden)

    - Reservierung über Gastdozentenhaus erforderlich

     

    Alternative 3:
    Dozenten-Wohnungen der Universität Stuttgart

    Ansprechpartnerin: Frau Kaufmann

    Telefon 07 11 / 6 85 - 8 21 02, Telefax 07 11 / 6 85 - 8 22 91

    e-mail  monika.kaufmann@verwaltung.uni-stuttgart.de

     

    Alternative 4:
    Ferienwohnungen/Appartements für Gastdozenten über: http://www.night-and-day.de/ 

  • Handout für zukünftige Wissenschaftliche Angestellte aus dem EU-Ausland (und assoziierte Länder)
    (derzeit noch in Arbeit)
     

  • Handout für zukünftige Wissenschaftliche Angestellte aus Nicht-EU-Ländern
    (derzeit noch in Arbeit)
     

  • Sprachkurs: Das Sprachenzentrum der Universität Stuttgart bietet auch Kurse in Deutsch als Fremdsprache an, ebenso informiert Sie das Büro für Internationale Angelegenheiten über die verschiedenen Angebote von internen und externen Sprachkursen.