Bewirtungskosten
Bewirtungskosten innerhalb und außerhalb der Uni
Bitte beachten Sie, dass Bewirtungskosten ausschießlich aus freien Drittmitteln erfolgen kann und/oder jenen Projektkonten, für die Mittel vertraglich vereinbart sind.
Bewirtung innerhalb der Uni:
Kaffee, Plätzchen und Wasser können aus der Handkasse ersetzt werden.
Kosten für Catering können nur gegen Abgabe von Vergleichsangeboten und/oder Interner Bestellung und Begründung übernommen werden. Adressen für uni-erfahrene Catering-Firmen können in der GL eingeholt werden.
Bewirtung außerhalb der Uni:
Bitte beachten Sie die geltenden Cooperationsverträge.
Teilnehmerliste:
Diese muss in jedem Fall der Kostenerstattung oder Bewirtungsrechnung beigefügt werden mit Angabe der institutionellen Herkunft aller Bewirteten, Bewirtungsanlaß, etc:
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass höherprozentige Alkoholica nicht erstattungsfähig sind.
Angaben zu Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 Ziffer 2 EStG)
Tag und Ort der Bewirtung
Anlass der Bewirtung
Name, Vorname, Titel, Institution, Unterschrift

