Informationen zum Thema Personal
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Nebentätigkeit
Anträge auf Genehmigung einer Nebentätigkeit müssen stellen: Beamte (auch Professoren), Angestellte, Arbeiter und wissenschaftliche Hilfskräfte. Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte. Auch im Handbuch der Verwaltung im Internet finden Sie zum Thema Nebentätigkeiten einen Beitrag.
Das erforderliche Formular finden Sie im Internet im Formulardienst der Zentralen Verwaltung unter der Rubrik Personalangelegenheiten. Frau Gabriele Welsch ist in der Personalabteilung für den Bereich Nebentätigkeit zuständig. -
Dienstausweis
Der Dienstausweis wird nur auf Antrag ausgestellt, da er normalerweise nicht benötigt wird. Um dennoch einen Ausweis zu erhalten, stellen Sie einen formlosen Antrag mit einem Lichtbild. Professoren stellen einen formlosen und unbegründeten Antrag, Mitarbeiter erhalten den Dienstausweis nur gegen begründeten Antrag mit Vorlage einer Bestätigung Ihres Institutsleiters oder Lehrstuhlinhabers über dienstlich angeordnete und/oder notwendige häufige auswärtige Tätigkeiten.
Frau Sybille Ziegler -
Stellenausschreibungen für Stellen in Wissenschaft, Verwaltung und Technik
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG / Antidiskriminierungsgesetz) und Rundschreiben zum AGG

