Stellenausschreibungen von befristeten und unbefristeten Stellen
Aufgrund des am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) muss bei der Formulierung von Stellenausschreibungen darauf geachtet werden, dass nicht gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen wird. Bitte vergewissern Sie sich, dass die Ausschreibung den Richtlinien der Universität entspricht.
- Folgende Punkte sind zu beachten:
- Generell ist die geschlechtsneutrale bzw. die männliche und weibliche Form einer Berufsbezeichnung zu wählen (z. B. Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin, Sekretär/Sekretärin).
- Bei sämtlichen Stellenveröffentlichungen ist am Ende des Ausschreibungstextes folgender Vermerk anzubringen:
- „Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt."
- "Die Einstellung der wissenschaftlichen/nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen erfolgt durch die Zentrale Verwaltung (Rektoramt)."
- "Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)."
Falls im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung Fragen zur jeweils konkreten Entgeltgruppe bestehen, bitten wir vor einer Veröffentlichung vorab den/die zuständige/n Personalsachbearbeiter/in zu kontaktieren.
- Die Stellenausschreibung darf keinen Hinweis auf eine bevorzugte Altersgruppe enthalten:
Formulierungen wie „Wir suchen für unser junges Team“ oder „Wir suchen einen langjährigen erfahrenen Mitarbeiter“, dürfen nicht verwendet werden - Die Beherrschung der deutschen Sprache darf nur bei unbedingter Notwendigkeit verlangt werden.
- Bei befristeten Stellen für den Bereich Wissenschaft, Forschung und Lehre ist folgender Hinweis zusätzlich erforderlich:
"Die Universität Stuttgart möchte den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich erhöhen und ist deshalb an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert." - Bei unbefristeten Stellen für den Bereich Verwaltung und Technik ist folgender Zusatz zusätzlich anzubringen:
"Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar."
Zu den Terminen für den Anzeigenschluss und das Handling gibt das Handbuch der Verwaltung, Teil III, Dokument B9 Aufschluss.
| Der Anzeigenschluss der wichtigsten Zeitungen ist wie folgt: | |||||||||||||||||||||
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- Rundschreiben zum Thema Stellenausschreibung
- Rundschreiben Nr. 108/2006 vom 12.10.2006
- Rundschreiben Nr. 138/2006 vom 28.11.2006
- Rundschreiben Nr. 143/2006 vom 06.12.2006 zum Thema Gleichbehandlungsgesetz/AGG
- Aktuelles zum Thema Personal und neue Tarifverträge
- Neue Rundschrieben der Verwaltung zum Thema Urlaubsübertragung für 2005/06 für Beamte und Arbeitnehmer und 2006/07
- Rundschreiben mit aktuellen Änderungen zum Thema Personal der LBV.
- Informationen der Tarifgemeinschaft der Länder zum neuen Tarifvertrag Land (TV-L)
- Informationen des Finanzministeriums Baden-Württemberg zum neuen Tarifvertrag Land (TV-L)
- Informationen der LBV zu Thema Überleitung von BAT zu TV-L
- Informationen der VBL zur Entgeltumwandlung im neuen Überleitungsvertrag zum TV-L
- Informationen des Personalrats zum TV-L
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG / Antidiskriminierungsgesetz) und Rundschreiben zum AGG

