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Stellenausschreibungen von befristeten und unbefristeten Stellen

Aufgrund des am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) muss bei der Formulierung von Stellenausschreibungen darauf geachtet werden, dass nicht gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen wird. Bitte vergewissern Sie sich, dass die Ausschreibung den Richtlinien der Universität entspricht.

-   Folgende Punkte sind zu beachten:

  1. Generell ist die geschlechtsneutrale bzw. die männliche und weibliche Form einer Berufsbezeichnung zu wählen (z. B. Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin, Sekretär/Sekretärin).
  2. Bei sämtlichen Stellenveröffentlichungen ist am Ende des Ausschreibungstextes folgender Vermerk anzubringen:
  • „Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig eingestellt."
  • "Die Einstellung der wissenschaftlichen/nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter/innen erfolgt durch die Zentrale Verwaltung (Rektoramt)."
  • "Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)."
    Falls im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung Fragen zur jeweils konkreten Entgeltgruppe bestehen, bitten wir vor einer Veröffentlichung vorab den/die zuständige/n Personalsachbearbeiter/in zu kontaktieren.
  1. Die Stellenausschreibung darf keinen Hinweis auf eine bevorzugte Altersgruppe enthalten:
    Formulierungen wie „Wir suchen für unser junges Team“ oder „Wir suchen einen langjährigen erfahrenen Mitarbeiter“, dürfen nicht verwendet werden
  2. Die Beherrschung der deutschen Sprache darf nur bei unbedingter Notwendigkeit verlangt werden.
  3. Bei befristeten Stellen für den Bereich Wissenschaft, Forschung und Lehre ist folgender Hinweis zusätzlich erforderlich:
    "Die Universität Stuttgart möchte den Anteil der Frauen im wissenschaftlichen Bereich erhöhen und ist deshalb an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert."
  4. Bei unbefristeten Stellen für den Bereich Verwaltung und Technik ist folgender Zusatz zusätzlich anzubringen:
    "Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar."

Zu den Terminen für den Anzeigenschluss und das Handling gibt das Handbuch der Verwaltung, Teil III, Dokument B9 Aufschluss.

Der Anzeigenschluss der wichtigsten Zeitungen ist wie folgt:  
 
Stuttgarter Zeitung / Stuttgarter Nachrichten
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Wochenblatt mit Außenbezirken
Wochenblatt nur Stadtausgabe
Die Zeit
Süddeutsche Zeitung
mittwochs
mittwochs
montags
dienstags
freitags
mittwochs
10.00 Uhr
10.00 Uhr
10.00 Uhr
14.00 Uhr
10.00 Uhr
14.00 Uhr

-    Rundschreiben zum Thema Stellenausschreibung

- Aktuelles zum Thema Personal und neue Tarifverträge