Tarifvertrag Land (TV-L)
Seit Inkrafttreten des Tarifvertrages Land (TV-L) wird nicht mehr unterschieden zwischen Angestellten und Arbeitern, alle sind (Tarif)Beschäftigte.
Siehe Homepage der Zentralen Verwaltung / Personal mit vielen wichtigen Informationen zum Thema.
Siehe auch die Informationen des Personalrats zum Thema.
Ergänzende interne und externe Links der zentralen Verwaltung / Personal:
Intern:
Vertretungen:-
Gleichstellungsreferat -
Beauftragte für Chancengleichheit -
Schwerbehindertenvertretung,
Akademischer Mittelbau -
Personalrat
Sonstige (intern):-
Stellenangebote -
Personalentwicklung -
Weiterbildung -
Reisekostenportal -
Dual Career Programm -
Uni und Familie -
Sicherheit
Extern:-
Arbeitsagentur - Bewerber- und Stellenbörse -
Arbeitsagentur - Eingliederungszuschuss -
BAT - Vergütungsordnung -
Bundesgesetze -
Bundesministerium für Bildung und Forschung -
Deutsche Rentenversicherung -
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden Württemberg -
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg -
Sozialgesetzbücher -
Unfallkasse Baden-Württemberg -
VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

