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Zugangskontrolle

Studierende können Zugang zu Poolräumen, Labors etc. mit Chipkarten erhalten. Die Zugangsberechtigungen werden von den Abteilungen erteilt, die die jeweilige Lehrveranstaltung bzw. Studienleistung betreuen, für die der Zugang benötigt wird.

Wichtiger Hinweis: Das Problem, dass Studentenausweise, die an bestimmten Aufwertern des Studentenwerks mit der Geldbörse versehen oder aufgeladen wurden, anschließend an den Kartenlesern der Zugangskontrolle nicht mehr funktioniert haben, wurde durch einen Software-Update der betroffenen Aufwerter behoben. Die Studentenausweise, die in der Vergangenheit durch einen Aufladevorgang an den Aufwertern des Studentenwerks für die Zugangskontrolle unbrauchbar wurden, können beim Studiensekretariat ausgetauscht werden.

Informationen zur Zugangskontrolle:

  • Im Informatikgebäude (Universitätsstr. 38), im Pfaffenwaldring 5a , im Pfaffenwaldring 5b (FZI), im VISUS (Allmandring 19) und in den Räumen des ITI (Pfaffenwaldring 47) erfolgt der Zugang mit dem Studentenausweis ecus.
  • Der Studentenausweis muss einmalig für die Nutzung für die Zugangskontrolle an sog. Kioskterminals codiert werden. Derzeit ist ein Kioskterminal für die Zugangskontrolle im Informatikgebäude im GS-Pool (Erdgeschoss) bei der Benutzerberatung. Hinweis: die Kioskterminals und Aufwerter des Studentenwerks in den Mensen können nicht für die Codierung für die Zugangskontrolle verwendet werden.
  • Die alten Ausweise/Karten können mit den neuen Kartenlesern nicht mehr verwendet werden, es müssen zukünftig die Studentenausweise genutzt werden.
  • Die aktuellen Zugangsberechtigungen der alten Chipkarten gelten auch mit den Studentenausweisen, müssen also nicht neu beantragt werden.
  • An der Beantragung von Zugangsberechtigungen ändert sich durch die Nutzung der Studentenausweise nichts.
  • Die Zugangskontrolle mit den Studentenausweisen wird nicht nur von der Informatik eingesetzt, sondern auch in anderen Gebäuden der Uni (zuständig hierfür ist das Dez. VI).
  • Das Dez. VI beschafft derzeit Gästekarten für die Zugangskontrolle, die für Gäste verwendet werden können, die keinen Studentenausweis haben. Das Dez. VI wird diese Gästekarten an die Institute ausgeben, die die Gästekarten dann selbst verwalten. Die Freischaltung der Gästekarten der Informatik-Institute erfolgt durch die ZDI.

Hinweise zu Problemen:

  • Rote Anzeige am Kartenleser blinkt:
    Wenn ein Kartenleser auf einen Ausweis mit einer roten Anzeige reagiert, wurde der Ausweis noch nicht an einem Kioskterminal codiert oder es liegt keine Berechtigung für den betreffenden Zugang vor.
  • Kioskterminal zeigt "Fehler" an:
    Wenn das Kioskterminal auf einen Ausweis mit der Anzeige "Fehler" reagiert, hat es keine Daten für den betreffenden Ausweis. Die häufigste Ursache ist, dass Sie nicht immatrikuliert sind. Da es auch sein kann, dass das Kioskterminal den Ausweis nicht richtig lesen/schreiben kann, bitte bei Anzeige "Fehler" den Codiervorgang nochmal versuchen und dabei den Ausweis während des Codiervorgangs nicht bewegen.
  • Kioskterminal reagiert nicht auf Ausweis oder Kartenleser reagiert nicht auf Ausweis:
    Wenn das Kioskterminal bei mehreren Versuchen gar nicht auf einen Ausweis reagiert (also weder "OK" noch "Fehler" anzeigt), ist evtl. der Ausweis defekt. Wenn die Kartenleser der Zugangskontrolle nicht auf einen Ausweis reagieren (also weder grün noch rot blinken), ist ebenfalls evtl. der Ausweis defekt. Ein neuer Studentenausweis kann beim Studiensekretariat beantragt werden. Beachten Sie bitte auch die Hinweise des Studiensekretariats zur Pflege des Ausweises.
  • Kartenleser am Südeingang Universitätsstr. 38:
    Der Kartenleser am Südeingang der Universitätsstr. 38 kann nicht in Betrieb genommen werden, da die Verkabelung zwischen der Säule und dem Gebäude defekt ist (das betrifft auch das Außentelefon in dieser Säule). Das Dez. VI und das Bauamt müssen den Boden aufgraben lassen, damit die defekten Kabel repariert werden können.

Ansprechpartner: zukoadm@informatik.uni-stuttgart.de

Uwe Berger