Anträge an den Prüfungsausschuss
In einem Antrag müssen enthalten sein:
- Name und Vorname
- Adresse
- Studiengang mit angestrebten Abschluss
- Matrikelnummer
- Fachsemster
- E-Mailadresse (Nur eine Adresse, die regelmäßig benutzt wird!)
- aktueller Leistungsauszug vom Prüfungsamt
Den Anträgen, die eine Erklärung zu Studienverzögerungen oder -erschwernissen beinhalten, müssen die entsprechenden Nachweise beigefügt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag außerdem eine ausführliche und vor allem aussagekräftige Begründung der Verzögerung bzw. Erschwernis enthalten muss.
Ein schriftlicher Antrag ist erforderlich für:
- Fristverlängerungen zum Ablegen einer Prüfung
- Fristverlängerungen zum Bestehen des Vordiploms
- Genehmigungen von Nebenfächern, die nicht im Studienplan Informatik enthalten sind
- Anträge nach §14/3 PO Informatik Hinweis: Außerhalb dieses Paragraphen gibt keine Härtefallanträge!
- Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen
- Zweitwiederholungen schriftlicher Prüfungen (§14/2, PO Dipl.-Informatik bzw. §15/2, PO Dipl.-Softwaretechnik)
- Prüfungsrücktritte außerhalb der PO-Fristen
BAföG-Anträgen muss Folgendes beigefügt werden:
- Formblatt des Studentenwerkes mit ausgefülltem Kopf
- Immatrikulationsbescheinigung mit Fachsemesterzahl oder Kopie des Datenkontrollblattes
- tagesaktueller Notenauszug
Alle Anträge sind im Sekretariat des Prüfungsausschusses abzugeben.

