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Prüfungsrücktritte

Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen

Beim Fernbleiben von einer Prüfung wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist ein begründetes ärztliches Attest einzuholen, das unaufgefordert spätestens am dritten auf den Prüfungstermin folgenden Werktag beim Prüfungsamt bzw. Prüfungsausschuss vollständig ausgefüllt eingegangen sein muss. In Zweifelsfällen kann ein Attest eines von der Hochschule benannten Arztes verlangt werden.

Sollten Sie zu einer mündlichen Prüfung erkranken, müssen diese Sie diese Krankheit dem Prüfungsausschussvorsitzenden nachweisen. Ohne ein ärztliches Attest sind Sie nicht berechtigt, den Prüfer um einen neuen Termin zu bitten.

  • Detaillierte Informationen zu Prüfungsrücktritten finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung und in diesem Merkblatt für Prüfungskandidaten.
  • Den Antrag auf Prüfungsrücktritt aus gesundheitlichen Gründen finden Sie hier.


Rücktritt aus persönlichen Gründen

Sollten Sie aus persönlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können (und die Möglichkeit eines fristgerechten Rücktritts lt. PO nicht mehr haben), ist das dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich, spätestens am dritten auf den Prüfungstermin folgenden Werktag schriftlich mitzuteilen und ausführlich zu begründen.

  • Den Antrag auf Prüfungsrücktritt aus persönlichen Gründen finden Sie hier.

Für beide Rücktrittsarten gilt:

Wird dem Antrag stattgegeben, ist diese Prüfung zum nächstmöglichen Termin, spätestens im Rahmen der Prüfungstermine im Folgesemester, abzulegen. Ein Versäumnis wird mit "nicht ausreichend" (Verwaltungsfünf) gewertet.


Fristgerechter Rücktritt von mündlichen Prüfungen

Sowohl die Diplom- als auch die Bachelorprüfungsordnungen Informatik und Softwaretechnik ermöglichen Ihnen, von angemeldeten Prüfungen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Allerdings müssen Sie sich im Vorfeld kundig machen, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen und innerhalb welcher Fristen das möglich ist.
Dieser Rücktritt erfolgt im Sekretariat des jeweiligen Prüfers.

  • Den dazu benötigten Antrag finden Sie hier.


Rücktritt von Studienprojekten (Diplom)

Das Studienprojekt muss in dem Semester, in dem es begonnen wird beim Prüfungsamt angemeldet werden. Ein Studienprojekt ist eine kontinuierliche Prüfungsleistung, darum ist ein Rücktritt von einem Studienprojekt (vorzeitiges Beenden) ein Rücktritt von einer Prüfung und wird wie folgt behandelt:

Erfolgt der Rücktritt zu Beginn, also noch vor der Anmeldung beim Prüfungsamt und ehe wesentliche Leistungen erbracht wurden, ist das normalerweise unschädlich für den Studenten. Der verantwortliche Prüfer entscheidet hier, ob der Rücktritt als fristgerecht gewertet wird.

  • Das benötigte Formular finden Sie hier.

Ist das Studienprojekt bereits beim Prüfungsamt angemeldet, muss der Student einen "Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung" ausfüllen und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gemäß § 13/2 PO Softwaretechnik genehmigen lassen. Wenn dieser den fristgerechten Rücktritt bescheinigt, muss das Formular sofort, spätestens am dritten Werktag nach Genehmigung, im Prüfungsamt abgegeben werden.
Ein späterer Rücktritt von einem Studienprojekt, zum Beispiel nach einem Semester, wird als Nichtbestehen des Studienprojekts gewertet.


Rücktritt von Hauptseminaren (Diplom)

Sofort nach der Vorbesprechung wird das Hauptseminar beim Prüfungsamt angemeldet. Der Anmeldezeitraum von Prüfungen gilt in diesem Fall nicht!

In der Vorbesprechung setzen die Professoren einen Termin, bis zu dem vom Hauptseminar zurückgetreten werden kann.
Wenn Sie zurücktreten möchten, füllen Sie dieses Formular aus und geben es im Sekretariat des Prüfers ab, damit dieser die Rechtmäßigkeit bestätigen kann.
Rücktritte nach dieser Frist werden gemäß §12(2) PO Informatik bzw. §13(2) PO Softwaretechnik behandelt, da das Hauptseminar eine Prüfungsleistung ist.